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VG Ansbach, 14.06.2013 - AN 9 K 12.01436 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zulässigkeit einer Kindertagesstätte; Abgrenzung reines und allgemeines Wohngebiet; Gebot der Rücksichtnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Berlin, 25.06.2014 - 13 K 109.12
Pausenhofgeräusche von Grundschulkindern sind kein Lärm
Ergänzend sind die Kläger darauf aufmerksam zu machen, dass sie im Hinblick auf § 22 Abs. 1a BImSchG sogar gehalten sein dürften, auf dem Grundstück des Beigeladenen eine Kindertagesstätte oder einen Spielplatz mit Betriebszeiten und Aufenthaltsdauern der Kinder im Freien zu dulden, die über den jetzt baurechtlich genehmigten Schulbetrieb weit hinausgehen würden (vgl. z. B. VGH Mannheim, Beschluss vom 27. November 2013 - 8 S 1813/13 -: Kita mit 80 Kindern und Betriebszeit von 7.00 -17.00 Uhr; VG Ansbach, Urteil vom 14. Juni 2013 - AN 9 K 12.01436 -: Kita mit 58 Kindern und Betriebszeit von 6.30 Uhr - 18.00 Uhr; VG Berlin, Urteil vom 7. Mai 2013 - 10 K 317.11 -: 2.000 qm großer Spielplatz, Betriebszeiten 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr).